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Was muss ich tun, wenn... |
| Die Kirche ist seit jeher bei der Feier und Gestaltung von "Lebenswenden" aller Art präsent. Auf dieser Seite werden wir versuchen, Ihnen eine Erstinformation über die Erfordernisse bei der Inanspruchnahme unserer Dienste zu bieten.
Beachten Sie aber bitte, dass diese Seite in keinem Fall den persönlichen Kontakt ersetzen kann und soll. Viele Zweifelsfälle und Fragen können nur in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Mit Anfragen jeder Art können Sie sich an die Kanzlei, einem Priester oder an die SeelsorgerInnen wenden.
|  | ... ich eine Taufe anmelden möchte?
| | Mit der Taufe wird ein Kind oder auch ein Erwachsener in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen. Die Taufe kann in jeder Pfarre empfangen werden. Wenn nicht in der Wohnpfarre getauft wird, braucht man eine Einverständniserklärung der Wohnpfarre.
Für die Anmeldung eines Kindes zur Taufe rufen Sie bitte in der Pfarrkanzlei an. Meist empfiehlt sich sechs bis acht Wochen vor dem Wunschtermin mit dem Pfarrer in Kontakt zu treten.
Folgende Dokumente brauchen Sie:
- Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes
- Taufscheine der Eltern bzw. Trauungs- und Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Taufbestätigung des römisch-katholischen Paten
Mit dem Pfarrer oder der Pfarrsekretärin werden Sie dann einen Termin für das Taufgespräch festlegen.
Der Taufpate oder die Taufpatin ist mitverantwortlich für die christliche Erziehung und muss getauft und gefirmt sein. Folgende Dokumente muss er/sie beibringen: - Taufschein - Trauungsschein (falls verheiratet)
|  | ... ich kirchlich heiraten will?
| Für die Anmeldung ungefähr 6 Monate vor der Hochzeit wenden Sie sich an die Pfarrkanzlei oder einen Priester. Folgende Dokumente benötigen die Brautleute:
- Geburtsurkunde
- Taufschein (einen aktualisierten erhalten Sie in ihrer Taufpfarre)
- Meldezettel
Vor der Hochzeit ist ein Eheseminar (Termine und Orte erfahren Sie in der Pfarrkanzlei) und ein Gespräch (das so genannte Brautgespräch) mit dem Trauungspriester nötig.
|  | ... ich einen Todesfall zu beklagen habe?
| Die Bestattung (z.B. Bestattung Stadtwerke Bruck oder PAX Bestattung) ist ihr erster Ansprechpartner. Von dort aus wird Ihnen Hilfe für alle Erledigungen angeboten.
Wir als Christen in unseren Pfarren wollen Sie auch und gerade in diesen Tagen und Stunden begleiten.
Den genauen Ablauf bitten wir Sie, mit dem Seelsorger zu besprechen, der dem Begräbnis bzw. der Verabschiedung vorstehen wird. Gleichzeitig können Sie in der Friedhofsverwaltung weitere Fragen klären: Grabgebühren, evtl. neue/r Grabberechtigte/r, usw.
Bei Verstorbenen, die aus der Kirche ausgetreten sind, respektieren wir als Kirche den Austritt des Verstorbenen und können daher kein kirchliches Begräbnis halten. Sehr wohl aber können wir als Kirche mit den Angehörigen beim Begräbnis beten. Ist dies auch Ihr Wunsch, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.
|  | ... ich eine Krankensalbung möchte?
| Bitte melden Sie sich in der Pfarrkanzlei, wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen oder Freunde das Sakrament der Krankensalbung empfangen möchten, damit ein Termin vereinbart werden kann.
|  | ... wenn ich Fragen zum Kirchenbeitrag habe?
| Im Pfarrhof Bruck ist die Regionalstelle unserer Kirchenbeitragsorganisation untergebracht. Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr
Tel.: +43810/820-600 Fax: +43316/8041-18421 e-mail: kirchenbeitrag@graz-seckau.at
Nähere Informationen zum Kirchenbeitrag finden Sie hier
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