Dekanat Rein
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Pfarre Rein
Was muss ich tun, wenn ...

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen eine Erstinformation über die Erfordernisse bei der Inanspruchnahme unserer Dienste bieten.

Bedenken Sie bitte, dass diese Seite den persönlichen Kontakt nicht ersetzen kann, da viele Fragen nur in einem persönlichen Gespräch geklärt werden können. Wenden Sie sich daher mit Anfragen jeder Art an die Kanzlei oder an unsere Pfarrer P. David und P. Philipp.



... ich eine Taufe anmelden möchte?

Die Taufe sollte in der Wohnpfarre gefeiert werden. Ausnahmen sind nur aus berechtigten Gründen möglich. Dazu muss eine Einverständniserklärung der Wohnpfarre eingeholt werden.

Für die Anmeldung eines Kindes zur Taufe rufen Sie bitte in der Pfarrkanzlei an. Es empfiehlt sich, sechs bis acht Wochen vor dem Wunschtermin mit der Pfarre Kontakt aufzunehmen.

Folgende Dokumente sind vorzulegen:

  • Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes
  • Taufschein der Eltern bzw. Trauungs- und Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Taufbestätigung des römisch-katholischen Paten

Der Termin für das Taufgespräch wird in der Kanzlei festgelegt.

Der Taufpate oder die Taufpatin ist für die christliche Erziehung mitverantwortlich und muss getauft und gefirmt sein.

Folgende Dokumente muss er / sie vorlegen:

  • Taufschein
  • Trauungsschein (falls verheiratet)


... ich kirchlich heiraten will?

Wenden Sie sich bitte ungefähr 6 Monate vor der Hochzeit an die Pfarrkanzlei.

Folgende Dokumente benötigen die Brautleute:

  • Geburtsurkunde
  • Taufschein (erhältlich in Ihrer Taufpfarre)
  • Meldezettel

Vor der Eheschließung ist ein Eheseminar (Termine und Orte erfahren Sie in der Pfarrkanzlei) zu besuchen und ein Gespräch (sog. Brautgespräch) mit dem Trauungspriester zu führen.



... ich einen Todesfall zu beklagen habe?

Die Bestattung ist Ihr erster Ansprechpartner. Von dort aus wird Ihnen Hilfe für alle Erledigungen angeboten.

Den genauen Ablauf bitten wir Sie, mit dem Seelsorger zu besprechen, der dem Begräbnis bzw. der Verabschiedung vorstehen wird.

Für weitere Fragen (Grabgebühren etc.) steht Ihnen gerne die Friedhofsverwaltung zur Verfügung.

Bei Verstorbenen, die aus der Kirche ausgetreten sind, respektieren wir als Kirchengemeinde den Austritt des Verstorbenen und können daher kein kirchliches Begräbnis halten. Sehr wohl aber können wir als Kirchengemeinde mit den Angehörigen beim Begräbnis beten. Ist dies Ihr Wunsch, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.



... ich eine Krankensalbung möchte?

Bitte melden Sie sich in der Pfarrkanzlei, wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen oder Freunde das Sakrament der Krankensalbung empfangen möchten, damit ein Termin vereinbart werden kann.

Graz-Seckau

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