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Katholische Kirche in der Steiermark Diözese Graz-Seckau
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Räte - neue Formen der Mitgestaltung

Dieses Verständnis von Kirche und die eigenverantwortliche Mitwirkung der Laien am Auftrag der Kirche haben zur Entwicklung der kirchlichen Räte entscheidend beigetragen. Sehr bald nach Beendigung des Konzils wurden in den österreichischen und deutschsprachigen Diözesen die Pfarrgemeinderäte eingerichtet und diözesane Gremien zur Beratung des Bischofs geschaffen. Heute gibt es in unserer Diözese 4 Gremien, die zur Grundausstattung der Seelsorge gehören.

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1. Pfarrgemeinderat:

Der Pfarrgemeinderat trägt gemeinsam mit dem Pfarrer Verantwortung für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde. Zusammen mit dem Pfarrer gestalten gewählte Frauen und Männer das Pfarrleben als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen.

Weitere Informationen:



Logo des Pfarrgemeinderates

2. Wirtschaftsrat:

Der Wirtschaftsrat ist gemeinsam mit dem Pfarrer Verwalter des kirchlichen Vermögens einer Pfarre.

3. Dekanatsrat:

Der Dekanatsrat ist Mitgestalter des kirchlichen Lebens auf regionaler Ebene und stellt das Bindeglied zwischen dem Diözesanrat und dem Pfarrgemeinderat dar. 

4. Diözesanrat:

Der Diözesanrat ist das Gremium, das die Katholiken in der Steiermark repräsentativ vertritt, den Bischof bei der Leitung der Diözese mitverantwortlich unterstützt und in pastoralen Angelegenheiten berät. Dieses Gremium beschließt für den Bischof Entscheidungsgrundlagen und schlägt vor, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. 

Nähere Informationen und ein Memberbereich für die Delegierten des Diözesanrates gibt es hier>>



Chancen und Grenzen der Räte:

In den Räten engagieren sich Christen und Christinnen aus christlicher Motivation und gestalten die Kirche und die Gesellschaft mit. Ihre spezifischen Erfahrungen und ihre Kompetenz als Laien ermöglichen es ihnen, die Kirche aus dem Blickwinkel ihrer Lebenssituation mitzugestalten und mit dem Sachverstand von Christen Anregungen in die Gesellschaft und in die Politik einzubringen. Sie haben damit die Aufgabe, die Seelsorge zu beraten und zu unterstützen sowie die Gesellschaft christlich zu prägen. In der Zusammensetzung der Pfarrgemeinderäte kommt die Vielfalt einer lebendigen Kirche zum Ausdruck, Familien, Alleinstehende, Alte und Junge, Tüchtige und Glücklose, sie alle bilden zusammen die Kirche vor Ort. So kann der Pfarrgemeinderat zum Sprecher der verschiedenen Gruppen, die in einer Pfarre leben, werden und dazu beitragen, daß die Gemeinsamkeit des Glaubens erlebbar wird.

Aus den Grenzen der zeitlichen Beanspruchung von Ehrenamtlichen und aus der Kirchlichkeit des Gremiums ergeben sich Grenzen, die für eine zufriedenstellende Arbeit im Pfarrgemeinderat zu beachten sind. Die Mitglieder in den katholischen Gremien haben einen Beruf und oft eine Familie. Sie haben andere Aufgaben in der Gesellschaft und dürfen daher durch ihr kirchliches Engagement nicht überfordert werden. Dafür ist es hilfreich, für die Arbeit in Räten klare Zielsetzungen zu vereinbaren und die Aufgaben zwischen den Haupt- und Ehrenamtlichen gut zu verteilen. 

Aus der Kirchlichkeit des Pfarrgemeinderates ergeben sich Grenzen in der Beschlußfassung. Beschlüsse, die der verbindlichen Glaubens- und Sittenlehre der katholischen Kirche oder dem Kirchenrecht widersprechen, können nicht durch einen Pfarrgemeinderat aufgehoben werden. Ebenso bleibt die Letztverantwortung des Pfarrers für die Pfarre unberührt. Dabei ist jedoch zu beachten, daß das Kirchenrecht den Pfarrer verpflichtet, den Rat von Laien einzuholen und dies keine unverbindliche Übung ist, sondern mit Gewissenhaftigkeit und Ernsthaftigkeit gehört werden muß. 

Der Bischof von Basel, Kurt Koch, hat im Rahmen der Vielfalt dazu klärend gesagt: "...wiewohl die katholische Kirche ihrem theologischen Wesen nach prinzipiell keine Demokratie sein kann, ihr trotzdem demokratieanaloge Strukturen der Synodalität keineswegs inadäquat sind. Im Gegenteil braucht auch und gerade die römisch-katholische Kirche in ihrem konkreten Leben erheblich mehr Synodalität, als in der neuzeitlichen Kirchengeschichte realisiert worden ist. ... Was heute dringend nottut, um das synodale Prinzip in der katholischen Kirche zu stärken, ist die Praxis einer gläubigen Kultur der Konsensfindung. Soll eine solche synodale Kultur der Konsensbildung in der heutigen Kirche vorankommen können, muß das Lehramt in neuer, beziehungsweise ursprünglicher Weise lernen, zu unterscheiden zwischen dem Prozeß der Wahrheits-Findung, bei dem alle Gläubigen synodal mitzubeteiligen sind und bei dem auch das Lehramt hörendes Glied der Kirche ist, und dem Vorgang der Wahrheits-Entscheidung, die durchaus in der ekklesiologischen Kompetenz der Hierarchie liegt." 



 
 
 
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"Das Engagement von Laien hat in der katholischen Kirche eine alte Tradition von den urchristlichen Gemeinden über die mittelalterliche Laienbewegung bis zu den Laienverbänden im vorigen Jahrhundert."
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