 |
|
 |
|
Bischöfliches Pastoralamt |
 |
|
 |
 |
Sakramente
| Die Taufe
| | Christus hat seiner Kirche den Auftrag hinterlassen: „Macht alle Menschen zu meinen Jüngern, indem ihr sie tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (Mt 28, 19).
In der Taufe werden wir von Christus in die Jüngergemeinde, in die Kirche aufgenommen.
Eingliederung in Christus: In der Taufe stirbt der Mensch mit Christus. Er wird mit ihm begraben und mit ihm auferweckt. Eingegliedert in Christus ist er nicht mehr im Machtbereich der (Erb)-Sünde und des Todes, sondern in der Liebe Gottes. Er erhält durch die Taufe Vergebung aller Schuld, er empfängt das neue Leben, der Heilige Geist nimmt Wohnung in ihm. Neugeschaffen aus dem Wasser und dem Heiligen Geist, wird er zum Kind Gottes, das voll Vertrauen zu Gott sagen darf: „Abba, lieber Vater“. Dieser neue Anfang soll das ganze Leben des Menschen prägen.
Eingliederung in die Kirche: Die Kinder Gottes sind als Brüder und Schwestern durch den einen Geist zu lebendiger Gemeinschaft verbunden. Sie bilden zusammen das Volk Gottes. Zusammen mit Christus, dem Haupt, sind sie der eine Leib Christi, in dem alle Trennung überwunden ist und Himmel und Erde verbunden sind.
Die Taufe ordnet uns auf die übrigen Sakramente hin, die in ihrer Weise der „Auferbauung des Leibes Christi“ dienen.
|  | Vorbereitung
| Kindertaufe: Von den ersten Jahrhunderten an hat die Kirche nicht nur Erwachsene getauft, die sich aus eigenem Entschluß für den Glauben an Gott entschieden haben, sondern auch die Kinder solcher Eltern.
Kinder können sich noch nicht selber für den Glauben entscheiden; aber sie können (wie in den anderen Lebensbereichen) zusammen mit den Eltern im Glauben an Gott leben und Christus dem Herrn lebendig begegnen. Eltern fällen ja auch sonst Entscheidungen für ihre Kinder.
In der Taufe unmündiger Kinder kommt stärker als bei der Taufe Erwachsener zum Ausdruck, daß sie nicht das Werk des Menschen ist, sondern immer zuerst Geschenk Gottes.
Anmeldung: In Ihrem zuständigen Pfarramt können Sie Ihr Kind zur Taufe anmelden. Günstig ist eine Erstinformation schon vor der Geburt. Der zuständige Pfarrer (Priester) wird dann in einem Gespräch mit Ihnen die wichtigsten Voraussetzungen und den Zeitplan für das Fest der Taufe abklären.
Erwachsenentaufe: Ein Gespräch zum Taufwunsch ist im zuständigen Pfarramt oder bei einem Priester ihres Vertrauens möglich. Daran schließt dann eine Vorbereitungszeit, der Katechumenat, an.
|  | Das Patenamt
| | Die Paten sollen die Familie vor einer falschen Isolierung bewahren und die Eltern in ihrer Aufgabe unterstützen, den Glauben lebendig zu bezeugen und weiterzugeben.
Das kann schon bei der Taufe wichtig sein, wenn die Eltern sich mit ihrem Glauben und ihrer Bindung an die Kirche schwer tun. Dann gewinnen die Paten als Zeugen des Glaubens und als Vertreter der Gemeinschaft der Kirche an Bedeutung.
Wer kann Pate, Patin sein? Wer katholisch getauft ist und die Sakramente der Firmung und der Eucharistie empfangen hat, kann das Patenamt übernehmen.
Er sollte das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht. Er darf durch kein Rechtshindernis vom Patenamt ausgeschlossen sein.
Getaufte, die einer nichtkatholischen Gemeinschaft angehören, können zusammen mit einem katholischen Paten als Taufzeuge zugelassen werden.
Möglich sind auch zwei Paten; dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.
|  |
|
|
 |
 |
 |
 |
8010 Graz Bischofplatz 4
T: 0316 8041 284
T: 0316 8041 285 F: 0316 8041 368 E-Mail
|
 |
 |
|
|
 |
 |