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Referat für Spiritualität und Exerzitien |
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Standards Geistlicher Begleitung
... für die Diözese Graz-Seckau
| Geistliche Begleitung ist…
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- Geistliche Begleitung meint eine Reihe von Einzelgesprächen einer Christin/ eines Christen mit einer Begleiterin/ einem Begleiter, die in regelmäßigen Abständen (etwa einmal monatlich) über einen längeren Zeitraum hinweg (üblicherweise mehr als sechs Monate) stattfinden.
Damit gehört Geistliche Begleitung zu den Diensten der Seelsorge für alle Gläubigen. Zeitrahmen, Ort, Inhalt und Gestaltung der Beziehung zwischen Begleiter/in und begleiteter Person sind klar vereinbart.
- Geistliche Begleitung geht von der Überzeugung aus, dass Gott jeden Menschen beim Namen ruft – auf einen je eigenen und persönlichen Weg. Ziel Geistlicher Begleitung ist, dass es der/ dem Begleiteten gelingt, diese ganz persönliche Berufung zu entdecken, zu beantworten und im konkreten Leben zu entfalten.
- Inhalt der Geistlichen Begleitung ist das ganze Leben des/ der Begleiteten unter der zentralen Frage: Wo ist mehr „LEBEN“? - eine tiefere Beziehung zu Gott und zu den Menschen, eine intensivere Nachfolge Christi zu finden.
Das Wahrnehmen, Reflektieren und die Gestaltung der Beziehung zu Gott und des eigenen Lebens stehen im Mittelpunkt. Der/ die Begleiter/in ist dafür verantwortlich, dass dieser Focus deutlich bleibt.
- Geistliche Begleitung ist nur in einem freiwillig eingegangenen Vertrauensverhältnis möglich und kann nach Rücksprache von der begleiteten Person bzw. der Begleiterin/ dem Begleiter jederzeit beendet werden.
|  | Geistliche Begleitung will …
| Geistliche Begleitung will helfen und ermutigen,
- das Wirken des Geistes Gottes in der eigenen Lebensgeschichte und auf dem eigenen Lebensweg zu entdecken und zu bejahen,
- Gott im Alltag zu suchen und zu finden
- dass der innere Zusammenhang von Gottes-, Nächsten- und Selbstliebe erkannt und gestärkt wird
- neue Schritte auf dem eigenen geistlichen Weg einzuüben,
- Hindernisse und Hilfen auf diesem Weg wahrzunehmen und mit ihnen umgehen zu lernen (Unterscheidung der Geister),
- das persönliche Gebet zu fördern und zu verlebendigen,
- den Willen Gottes klarer zu erkennen,
- das eigene Leben mehr aus dem Geist des Evangeliums zu gestalten,
- eine verantwortete Lebensentscheidung zu treffen oder eine bereits getroffene zu vertiefen
|  | Geistliche Begleitung ist/ will nicht …
| Geistliche Begleitung will nicht Entscheidungen abnehmen und Vorgaben machen.
- Geistliche Begleitung ist mit engeren Beziehungen (im persönlichen oder beruflichen Bereich, besonders bei einem juridischen Abhängigkeitsverhältnis) nicht vereinbar.
- Geistliche Begleitung und das Sakrament der Versöhnung sind zwei unterschiedliche Dienste der Kirche an den Menschen.
- Geistliche Begleitung hat eine Verwandtschaft und Nähe zu anderen Formen des helfenden Gesprächs (z.B. zum Seelsorglichen Gespräch), ist aber nicht mit diesen zu vermischen oder zu verwechseln.
- Ähnlichkeiten, aber ebenso deutliche Unterschiede gibt es weiters zwischen Geistlicher Begleitung und Lebensberatung/ Counseling oder Supervision.
- In Bezug auf Psychotherapie gilt: Geistliche Begleitung hat heilende Wirkungen, kann (und darf) jedoch keine Therapie ersetzen. Gegebenenfalls sind psychiatrische und/oder psychotherapeutische Behandlung zu empfehlen.
|  | Geistliche Begleiter/innen
| Geistliche Begleiter/innen mit diözesaner Anerkennung:
- verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung oder anderweitig erworbene notwendige Befähigung zur Geistlichen Begleitung
- sind offen für die Unterschiedlichkeit geistlicher Wege,
- behandeln alles in Geistlicher Begleitung Gehörte vertraulich,
- haben eigene Vorerfahrungen mit Geistlicher Begleitung von mindestens zwei Jahren und stehen selbst in Geistlicher Begleitung,
- führen ein eigenes geistliches Leben und leben mit der Kirche verbunden
- schöpfen aus eigener kontinuierlicher Exerzitienerfahrung,
- bilden sich regelmäßig weiter und nehmen Praxisbegleitung in Anspruch,
- begleiten, ohne die eigenen affektiven Bedürfnisse in der Begleitungsbeziehung zu befriedigen, ohne die begleitete Person an sich zu binden oder auf eigene Überzeugungen festzulegen,
- enthalten sich entschieden jeder erotisch-sexuellen Betätigung mit der begleiteten Person (Missbrauch)
- erkennen die vorliegenden Standards an.
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| In Anlehnung an die Standards der Erzdiözese Wien, überarbeitet von den geistlichen Begleiterinnen und Begleitern der Diözese Graz- Seckau am 27.9.2005 und am 7.2.2006
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8010 Graz Bischofplatz 4
T: 0316 8041 284
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