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Zulassung von RU 486 - Mifegyne

Bereits zu Beginn der 90'er Jahre wurde von der Firma Hoechst eine Zulassung von RU 486 in Österreich beantragt. Aufgrund der heftigen Proteste vor allem seitens der Kirche und einer Unterschriftensammlung, die 80.000 Unterschriften einbrachte, wurde der Antrag von Hoechst zurückgezogen.

In der Zwischenzeit übertrug Hoechst alle Rechte und Lizenzen von RU 486 an die Firma Exelgyn, deren Eigentümer der Erfinder ist, die nun in mehreren europäischen Ländern eine EU-Zulassung beantragt. Das heißt, daß nach der Zulassung des Präparates in einem EU-Land ein verkürztes Zulassungsverfahren in den anderen EU-Ländern durchgeführt werden kann. Wenn keine wissenschaftlich-medizinischen oder juristischen Einwände bestehen, so wird die Zulassung übernommen, wobei es bei dem Zulassungsverfahren keine Parteienstellung und damit Einspruchsmöglichkeiten gibt. Allerdings sehen die entsprechenden EU-Richtlinien bei der Übernahme von Medikamenten in den Mitgliedsstaaten eine Ausnahme vor, wenn nationale Rechtsvorschriften "den Gebrauch von empfängnisverhütenden oder schwangerschaftsunterbrechenden Arzneimitteln verbieten oder einschränken". (vgl. Wiener KirchenZeitung, 6. September 98, S. 3). Der Vollständigkeit halber soll erwähnt werden, daß die Tatsache, daß ein medizinisches Präparat (wie die Abtreibungspille RU 486) in einem EU-Land (wie Frankreich) zugelassen ist, nicht automatisch bzw. ohne Antrag auch in Österreich zugelassen oder vertrieben werden kann.

In Österreich weiß man im Gesundheitsministerium im Augenblick (8/98) noch nichts von einem Zulassungsantrag, einer Zulassung scheint aber nach einer Prüfung nichts im Wege zu stehen.

Auszug aus der Diskussion um RU 486

Die folgenden Zitate sind ein Auszug aus der Diskussion um die Zulassung von RU 486 und in keiner Weise vollständig.

Univ.-Prof. Johannes Huber, Gynäkologe & Theologe
Profil Nr. 35 vom 24. August 1998, S. 60
... es ist zu begrüßen, wenn einer Frau eine blutige Curettage erspart bleibt. ... ist allerdings ein weiterer Schritt zur Relativierung des Lebens". Eine Abtreibung ist die schlechteste aller Lösungen, wenn eine ungewollte Schwangerschaft vorliegt.
Eine Verkürzung der Frist von zwölf Wochen sollte überlegt werden, da am Ende der 12. Woche der Embryo (der ab jetzt zum Fötus wird) bereits über ein Nervensystem verfügt.

Hans Kramer, Sprecher der dt. Moraltheologen
Salzburger Nachrichten, 11. August 98
"Wenn medizinisch verantwortlich eine Abtreibung indiziert ist, muß nach dem schonendsten Mittel gegriffen werden". Wenn die Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährde oder Folge einer Vergewaltigung sei, kann die Einnahme von RU 486 moralisch verantwortet werden. Es bestehe die Gefahr, daß die Zulassung des Präparates zu weniger Sorgfalt bei der Verhütung führen kann - dies rechtfertigt allerdings kein Verbot des Medikamentes.

Rasinger, ÖVP Gesundheitssprecher
Eine Abtreibung solle so sanft wie möglich erfolgen.
Rasinger ist 1991 wegen seiner Befürwortung der Abtreibungspille als Gesundheitssprecher der ÖVP abgelöst worden.

Michael Fleischhacker
Kleine Zeitung vom 3. September 98, S. 4
Nicht ein Medikament steht zur Debatte, sondern eine gesetzliche Regelung

Katholische Frauenbewegung Österreichs
Kathpress v. 3.9.98
Prinzipielle Ablehnung jeder Form von Abtreibung; erhöhtes Karenzgeld ist ein wirksamerer Schutz ungeborenen Lebens als ein Verbot der Abtreibungspille. Falls die Abtreibungspille in Österreich zugelassen werden sollte, dann sollte sie nur in Kliniken und nicht nach freiem Belieben verfügbar sein.

Dr. Christoph Maierhofer, Katholischer Laienrat Österreich
Abtreibung ist und bleibt für den Staat unerwünscht!

Hans Rotter SJ
Kärntner Kirchenzeitung 6.9.98, S. 3
Diskussion ähnelt Diskussion um Fristenlösung, aber auch um die Zulassung von RU 486 zu Beginn der 80'er Jahre;
Aufgrund der EU-Rechtslage ist eine dauerhafte Verhinderung der Einfuhr schwieriger und unwahrscheinlicher geworden.
Aus ethischer Sicht ist mit der Ablehnung der Abtreibung (außer in den von Ethikern gebilligten Extremfällen) auch ein Verwendung von Mifegyne als Mittel zur Abtreibung abzulehnen.
Wenn sich eine Frau zur Abtreibung entschließt, dann ist ihr auch zuzubilligen, daß sie sich für ein Mittel entscheidet, das am ehesten verträglich ist - und das könnte Mifegyne sein.
Argument, daß die Abtreibung dadurch verharmlost scheint und es damit zu einer Vermehrung der Abtreibungen kommen kann, ist wichtiger.
Man sollte alles tun, um einer Frau die Entscheidung zu einer vermeintlich unausweichlichen Abtreibung zu ersparen und ihr Auswege anzubieten.
Die lange geforderten Maßnahmen sollten endlich getroffen werden - man würde damit mehr Gutes für die Frauen tun, als durch Mifegyne an Schaden zu befürchten ist: Untersuchung über die Ursachen von Abtreibungen, gezielte Hilfe, Neuordnung der Beratung, Trennung von beratendem und abtreibenden Arzt.

Barbara Prammer, SPÖ Frauenvorsitzende
Salzburger Nachrichten, 27.8.98
Spricht sich für die Zulassung der "Pille danach" aus. "Komme es zu einer unerwünschten Schwangerschaft und entscheide sich die Frau für einen Schwangerschaftsabbruch, ist es nicht einzusehen, daß ihnen die Möglichkeit, eine gesundheitlich weniger belastende Methode zu wählen und einen chirurgischen Eingriff zu vermeiden, vorenthalten werden soll".

Maria Rauch-Kallat, ÖVP Generalsekretärin
Salzburger Nachrichten, 27.8.98
Die ÖVP sei nach wie vor gegen die Abtreibung. Die ÖVP sehe ihre Ziel darin, durch Aufklärung Abtreibung zu vermeiden und werde selbstverständlich nicht an der (1975 eingeführten) Fristenlösung rütteln.

Walter Guggenberger, SPÖ Gesundheitssprecher
Salzburger Nachrichten, 27.8.98
Mifegyne ist die sanftere Form der Abtreibung und lasse einen sehr frühen Schwangerschaftsabbruch zu, beides sehr der derzeitigen Methode (Curettage) und Zeitspanne (bis zur 12. Schwangerschaftswoche) vorzuziehen.


 
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