|
Bereits zu Beginn der 90'er Jahre wurde
von der Firma Hoechst eine Zulassung von RU 486
in Österreich beantragt. Aufgrund der heftigen
Proteste vor allem seitens der Kirche und einer Unterschriftensammlung,
die 80.000 Unterschriften einbrachte, wurde der Antrag
von Hoechst zurückgezogen.
In der Zwischenzeit übertrug Hoechst
alle Rechte und Lizenzen von RU 486 an die Firma
Exelgyn, deren Eigentümer der Erfinder ist, die
nun in mehreren europäischen Ländern eine
EU-Zulassung beantragt. Das heißt, daß
nach der Zulassung des Präparates in einem EU-Land
ein verkürztes Zulassungsverfahren in den anderen
EU-Ländern durchgeführt werden kann. Wenn
keine wissenschaftlich-medizinischen oder juristischen
Einwände bestehen, so wird die Zulassung übernommen,
wobei es bei dem Zulassungsverfahren keine Parteienstellung
und damit Einspruchsmöglichkeiten gibt. Allerdings
sehen die entsprechenden EU-Richtlinien bei der Übernahme
von Medikamenten in den Mitgliedsstaaten eine Ausnahme
vor, wenn nationale Rechtsvorschriften "den Gebrauch
von empfängnisverhütenden oder schwangerschaftsunterbrechenden
Arzneimitteln verbieten oder einschränken". (vgl.
Wiener KirchenZeitung, 6. September 98, S. 3). Der
Vollständigkeit halber soll erwähnt werden,
daß die Tatsache, daß ein medizinisches
Präparat (wie die Abtreibungspille RU 486)
in einem EU-Land (wie Frankreich) zugelassen ist,
nicht automatisch bzw. ohne Antrag auch in Österreich
zugelassen oder vertrieben werden kann.
In Österreich weiß man im
Gesundheitsministerium im Augenblick (8/98) noch nichts
von einem Zulassungsantrag, einer Zulassung scheint
aber nach einer Prüfung nichts im Wege zu stehen.
Auszug aus
der Diskussion um RU 486
Die folgenden Zitate sind ein Auszug aus der Diskussion
um die Zulassung von RU 486 und in keiner Weise
vollständig.
Univ.-Prof. Johannes Huber, Gynäkologe
& Theologe
Profil Nr. 35 vom 24. August 1998, S. 60
... es ist zu begrüßen, wenn
einer Frau eine blutige Curettage erspart bleibt.
... ist allerdings ein weiterer Schritt
zur Relativierung des Lebens". Eine Abtreibung ist
die schlechteste aller Lösungen, wenn eine ungewollte
Schwangerschaft vorliegt.
Eine Verkürzung der Frist von zwölf Wochen
sollte überlegt werden, da am Ende der 12. Woche
der Embryo (der ab jetzt zum Fötus wird) bereits
über ein Nervensystem verfügt.
Hans Kramer, Sprecher der dt. Moraltheologen
Salzburger Nachrichten, 11. August 98
"Wenn medizinisch verantwortlich eine Abtreibung
indiziert ist, muß nach dem schonendsten Mittel
gegriffen werden". Wenn die Schwangerschaft das Leben
der Mutter gefährde oder Folge einer Vergewaltigung
sei, kann die Einnahme von RU 486 moralisch verantwortet
werden. Es bestehe die Gefahr, daß die Zulassung
des Präparates zu weniger Sorgfalt bei der Verhütung
führen kann - dies rechtfertigt allerdings kein
Verbot des Medikamentes.
Rasinger, ÖVP Gesundheitssprecher
Eine Abtreibung solle so sanft wie möglich erfolgen.
Rasinger ist 1991 wegen seiner Befürwortung der
Abtreibungspille als Gesundheitssprecher der ÖVP
abgelöst worden.
Michael Fleischhacker
Kleine Zeitung vom 3. September 98, S. 4
Nicht ein Medikament steht zur Debatte, sondern
eine gesetzliche Regelung
Katholische Frauenbewegung Österreichs
Kathpress v. 3.9.98
Prinzipielle Ablehnung jeder Form von Abtreibung;
erhöhtes Karenzgeld ist ein wirksamerer Schutz
ungeborenen Lebens als ein Verbot der Abtreibungspille.
Falls die Abtreibungspille in Österreich zugelassen
werden sollte, dann sollte sie nur in Kliniken und
nicht nach freiem Belieben verfügbar sein.
Dr. Christoph Maierhofer, Katholischer
Laienrat Österreich
Abtreibung ist und bleibt für den Staat unerwünscht!
Hans Rotter SJ
Kärntner Kirchenzeitung 6.9.98, S. 3
Diskussion ähnelt Diskussion um Fristenlösung,
aber auch um die Zulassung von RU 486 zu Beginn
der 80'er Jahre;
Aufgrund der EU-Rechtslage ist eine dauerhafte Verhinderung
der Einfuhr schwieriger und unwahrscheinlicher geworden.
Aus ethischer Sicht ist mit der Ablehnung der Abtreibung
(außer in den von Ethikern gebilligten Extremfällen)
auch ein Verwendung von Mifegyne als Mittel zur Abtreibung
abzulehnen.
Wenn sich eine Frau zur Abtreibung entschließt,
dann ist ihr auch zuzubilligen, daß sie sich
für ein Mittel entscheidet, das am ehesten verträglich
ist - und das könnte Mifegyne sein.
Argument, daß die Abtreibung dadurch verharmlost
scheint und es damit zu einer Vermehrung der Abtreibungen
kommen kann, ist wichtiger.
Man sollte alles tun, um einer Frau die Entscheidung
zu einer vermeintlich unausweichlichen Abtreibung
zu ersparen und ihr Auswege anzubieten.
Die lange geforderten Maßnahmen sollten endlich
getroffen werden - man würde damit mehr Gutes
für die Frauen tun, als durch Mifegyne an Schaden
zu befürchten ist: Untersuchung über die
Ursachen von Abtreibungen, gezielte Hilfe, Neuordnung
der Beratung, Trennung von beratendem und abtreibenden
Arzt.
Barbara Prammer, SPÖ Frauenvorsitzende
Salzburger Nachrichten, 27.8.98
Spricht sich für die Zulassung der "Pille
danach" aus. "Komme es zu einer unerwünschten
Schwangerschaft und entscheide sich die Frau für
einen Schwangerschaftsabbruch, ist es nicht einzusehen,
daß ihnen die Möglichkeit, eine gesundheitlich
weniger belastende Methode zu wählen und einen
chirurgischen Eingriff zu vermeiden, vorenthalten
werden soll".
Maria Rauch-Kallat, ÖVP Generalsekretärin
Salzburger Nachrichten, 27.8.98
Die ÖVP sei nach wie vor gegen die Abtreibung.
Die ÖVP sehe ihre Ziel darin, durch Aufklärung
Abtreibung zu vermeiden und werde selbstverständlich
nicht an der (1975 eingeführten) Fristenlösung
rütteln.
Walter Guggenberger, SPÖ Gesundheitssprecher
Salzburger Nachrichten, 27.8.98
Mifegyne ist die sanftere Form der Abtreibung
und lasse einen sehr frühen Schwangerschaftsabbruch
zu, beides sehr der derzeitigen Methode (Curettage)
und Zeitspanne (bis zur 12. Schwangerschaftswoche)
vorzuziehen. |