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AK Umfassender Schutz des Lebens |
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Krankheit und Alter
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Die Ehrfurcht vor dem sterbenden Menschen gehört zu
den Grundlagen jeder Kultur, auch ist das Leid aus der menschlichen
Existenz nicht auszuklammern. Die Würde der Person
muss in allen Lebensphasen geschützt werden. Zur Teilnahme
am Leben des Menschen gehört auch das Miterleben des
Todes des anderen. Die Sterbebegleitung in Verbindung mit
Palliativtherapie, kann der Sterbehilfe – Euthanasie entgegentreten.
Fragen
- Gibt es genug - und auch bezahlbare - Betreuungsheime
für alte Menschen, die Hilfe brauchen?
- Gibt es Gegensätze in den Aussagen zwischen dem
fundamentalen Wert und dem Nutzwert des Lebens in unserer
Gesellschaft?
- Gibt es genug Hospizabteilungen in Krankenhäusern
in denen unheilbar Kranke oder Sterbende aufgenommen werden
können?
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8010 Graz Bischofplatz 4
T: 0316 8041 261
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